Gesellschaftsvertrag der Interpassus gGmbH
1. Firma, Sitz, Wirtschaftsjahr, Beginn und Dauer
1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet ‚Interpassus gemeinnützige GmbH‘.
1.2 Sitz der Gesellschaft ist Berlin
1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am 31.12. desselben Jahres.
1.4 Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
2. Gegenstand des Unternehmens
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.2 Gegenstand des Unternehmens ist:
- die Förderung der Hilfen für Behinderte und von Behinderung Bedrohte und
- die Förderung der Berufsbildung.
- die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
- die Förderung mildtätiger Zwecke
Die Gesellschaft will Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, von Behinderungen und psychischen Erkrankungen bedrohter Menschen, psychisch kranke Rechtsbrecher und psychisch kranke ehemalige Rechtsbrecher aus dem Maßregelvollzug, durch geeignete Maßnahmen unterstützen, begleiten und beraten, um ihnen eine eigenständige und menschenwürdige Lebensbewältigung, sowie eine Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben zu ermöglichen. Dabei sollen frühzeitige und handlungsorientierte Interventionen bzw. therapeutische Maßnahmen für die o.g Personenkreise entwickelt und durchgeführt werden.
Gleichzeitig soll ein Beitrag geleistet werden, um den Abbau von Stigmatisierungen psychisch erkrankter Menschen, insbesondere im Maßregelvollzug, in der Öffentlichkeit zu erreichen.
2.3 Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch
- das Angebot ergo-, sozio- und arbeitstherapeutischer Hilfen für die o.g. Personenkreise, die zu einer selbstständigen Teilhabe und zur Eingliederung am und in das Arbeits- und Berufsleben beitragen. Dazu wird die Gesellschaft ambulante Einrichtungen und Werkstätten mit entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen errichten und betreiben;
- die Durchführung soziotherapeutischer und sozialer Übungs- und Trainingsmaßnahmen, die den Betroffenen eine Wiedereingliederung in ihr vertrautes Lebensumfeld, eine eigenständige Lebensführung und die gesellschaftliche Inklusion erleichtern. Unter anderem durch Projektarbeit, Schaffung von Begegnungsstätten, umfassende Beratung und Anleitung sowie Begleitung bei Hilfen zur Selbsthilfe wird ein flexibles und auf die konkreten Bedarfe ausgerichtetes Angebot entwickelt und realisiert;
- die Entwicklung und Erprobung rehabilitativer Hilfen besonders für Menschen, die nach einem langen Aufenthalt in geschlossenen Einrichtungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind.
- die kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung neuer bedarfsgerechter, gemeindeintegrierter und personenzentrierter Hilfen, um eine umfassende Teilhabe der Betroffenen in allen Lebensbereichen zu fördern;
- den Austausch, die Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern der Behinderten- und Straffälligenhilfe, sowie anderen gemeinnützigen geeigneten Organisationen, die ähnliche oder vergleichbare Ziele verfolgen und Körperschaften des öffentlichen Rechts;
- die Beteiligung und Unterstützung von fachlichen Untersuchungen, wissenschaftlichen Arbeiten und anderen Formen der Veröffentlichung, um einen breiten gesellschaftlichen Diskurs anzuregen und Interesse für die Anliegen von psychisch kranken Menschen zu wecken.
2.4 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sofern sie geeignet sind dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen.
2.5 Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter_innen erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.6 „Die Gesellschafter_Innen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.“ Die Gesellschafter_innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.