Belastungserprobung und Arbeitstherapie gehören zur medizinischen Rehabilitation. Sie könne helfen, dass Menschen, die eine schwere Krankheit oder andere schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben, unter anderem auch beruflich wieder aktiv werden können. Sie sind damit eine Vorstufe zum Beispiel für eine berufliche Wiedereingliederung.
Definition: Belastungserprobung ist eine (handlungsorientierte) Erprobung der aktuellen Arbeitsfähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsfeldern. Bei der Belastungserprobung steht die Diagnostik im Vordergrund. Untersucht wird zum Beispiel, wie leistungsfähig der Klient körperlich, psychisch, intellektuell und praktisch ist und wo seine besonderen, für die Arbeit wichtigen Stärken liegen. Sie versuchen auch festzustellen, wie gut der Betroffene sich an verschiedene soziale Situationen anpassen kann. Das Ziel ist, den derzeitigen Stand der Arbeitsfähigkeiten nach akuter oder längerfristiger psychischer Erkrankung festzustellen und die Chancen auf eine berufliche Eingliederung realistisch einzuschätzen. Zusätzlich wird der Klient beraten und erhält Vorschläge über mögliche berufliche Einsatzfelder und geeignete Rehabilitationsangebote, die ihm beim Einstieg ins Arbeitsleben helfen können. Ein erster Schritt dazu kann zum Beispiel die Arbeitstherapie sein.
Zielgruppe: Menschen während psychischer Erkrankung nach Überwindung der akuten Phase, die wieder arbeitstätig werden wollen, Menschen, die mittel- und langfristig erkrankt bzw. behindert sind und ins Arbeitsleben einsteigen wollen.
Inhaltliche Beschreibung: Im Verlauf mehrerer Wochen werden in einem oder mehreren Arbeitsbereichen – wie z. B.: PC-Arbeitsbereich, Holzwerkstatt, Siebdruckwerkstatt oder Buchbinderei – Grundarbeitsfähigkeiten, soziale Kompetenzen, körperliche und psychische Stabilität erprobt. Die Arbeitszeit liegt zwischen 1,5 bis 4 Stunden täglich. Planende und reflektierende Gespräche gehören als integraler Bestandteil dazu. Ein schriftliches Ergebnis wird für die Klienten und Auftraggeber gefertigt.
Methode: Diagnostisch handlungsbezogene Verfahren in einem realitätsnahen Arbeitsmilieu, gestuftes Vorgehen in Bezug auf
- · Zeit (1 bis 4 Stunden täglich) und Gruppengröße (5-8 Teilnehmer)
- · Komplexität der Arbeitsvorgänge (instrumentell),
- · Komplexität zwischenmenschlicher Vorgänge (sozioemotional) zu Kollegen und Vorgesetzten
- · Grad der Verantwortung für eigene Handlungsabläufe und Teamarbeit
- Emotionale Bestärkung und Steigerung des Selbstvertrauens.
Für die Anbahnung an weiterführende Maßnahmen ist die Zusammenarbeit mit beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsträgern, Fachärzten und anderen professionellen Bezugspersonen sowie der Familie und privaten Bezugspersonen ein wichtiges Element.
Vorrangige Methode: Kompetenzzentrierte Methode (ergebnissorientiert)
Mögliche Sozialform: Einzelarbeit, Einzelarbeit in der Gruppe, Partnerarbeit, Gruppenarbeit
Mögliche Rehabilitationsziele, Richt- und Grobziele:
- Ermitteln des relevanten Leistungsvermögen, der sozialen Anpassungsfähigkeit, der besonderen Gefährdung durch Einwirkungen am Arbeitsplatz
- Überprüfen des relevanten Restleistungsvermögens in Bezug auf den erlernten Beruf, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Überprüfen instrumenteller, kognitiver und sensomotorischer Fähigkeiten
- Überprüfen der Grundarbeitsfähigkeiten (z.B. Ausdauer, Konzentration, Aufmerksamkeit)
- Überprüfen der physischen und psychischen Belastbarkeit
- Verhaltensbeobachtung zur Leistungsbeurteilung
- Motivationsförderung und Abklären der Primärmotivation
- Berufliche Perspektive entwickeln und Beratung über Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben
- Individuelle Beratung und Betreuung an der Arbeitsstelle und Arbeitsplatzadaption
- Diagnostische Aspekte stehen im Vordergrund
Die Belastungserprobung sollte nicht nur zur sozialmedizinischen Beurteilung des Klienten dienen, sondern auch der Ressourcenförderung. So kann sie bei positiver Motivation des/der Klienten/in in die Arbeitstherapie einmünden. Eine sozialmedizinische Beurteilung bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit in Bezug auf den erlernten Beruf, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit sollte folgende Beurteilung erfolgen.