Unsere ambulanten ergotherapeutischen Angebote sind Leistungen der Krankenkassen (SGBV nach der Heilmittelverordnung) und können im Rahmen der psychisch-funktionellen Einzel- und Gruppenbehandlung (im Regelfall und außerhalb des Regelfalls) von allen niedergelassenen Ärzten verordnet werden.
Im Einzelfall ist eine Kostenübernahme über die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation möglich (§§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB VI, 26 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.