Zuzahlungen durch KlientIn bei der Ergotherapie
Stand Mai 2023
Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung, wobei diese mehrere Anwendungen umfassen kann.
Diese Zuzahlung müssen wir KlientInnen in Rechnung stellen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind.
Beispiel: Zuzahlung je Therapieeinheit bei PFB
(Psychisch-funktionelle Behandlung)
Einzel 7,34 €
Parallelbehandlung 5,81 €
Gruppenbehandlung 3,79 €
Ihre Krankenkasse berät sie gerne über die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. KlientInnen ohne Zuzahlungsbefreiung, aber mit Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung, müssen gegenüber Interpassus mit der Zuzahlung in Vorkasse gehen und diese sich dann von der Krankenkasse zurückholen. Daher ist es Sinnvoll vor dem Beginn der Therapie den Zuzahlungsstatus zu klären.