Zuzahlungen durch KlientIn bei der Ergotherapie
Stand September 2020
KlientInnen, die nicht zuzahlungsbefreit sind, zahlen je Heilmittelverordnung eine Heilmittelzuzahlung von 10 €
Zuzüglich 10 % der Behandlungskosten
Zuzahlung je Therapieeinheit bei PFB
(Ergotherapeutische Beh. bei psychisch-funktionellen Störungen)
Einzel 6,57 €
Parallelbehandlung 5,20 €
Gruppenbehandlung 3,39
(PFB ist die häufigste Behandlungsform bei Interpassus)
Beispiel. Bei 1x Einheit Einzel und 9x Einheiten Gruppe kommen für den/die KlientIn Kosten in Höhe von
10 € + 1 x 6,57 € + 9 x 3,39 € = 47,08 € hinzu.
Ihre Krankenkasse berät sie gerne über die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. KlientInnen ohne Zuzahlungsbefreiung, aber mit Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung, müssen gegenüber Interpassus mit der Zuzahlung in Vorkasse gehen und diese sich dann von der Krankenkasse zurückholen. Daher ist es Sinnvoll vor dem Beginn der Therapie den Zuzahlungsstatus zu klären.