Ausfüllhilfe für Ärtze/äRTZTINNEN – Psycholog*Innen und Soziotherapeut*InneN

Erläuterungen
Hinweis Anmerkungen Merkblatt
Zu 1 „Gebührenpflicht./Gebühr frei“
– ist das richtige Feld angekreuzt?
– liegt ggf. der Befreiungsausweis vor?
MB 03 AV
Zu 2 „Erstverordnung/Folgeverordnung“
– Erst- oder Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls angekreuzt?
– Verordnung nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit = Erstverordnung
– Abrechnung Funktionsanalyse
immer bei Erstverordnung und bei jeder Neuaufnahme
MB 55 AV
Zu 3 „Verordnung außerhalb des Regelfalls“
– wenn angekreuzt: Begründung in Feld 4 angegeben?
– muss die Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden?
MB 14 AV
Zu 4 „Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls“
– muss bei allen Verordnungen außerhalb des Regelfalls angegeben sein, auch wenn die Krankenkasse des Patienten auf die Genehmigung verzichtet hat
MB 14 AV
Zu 5 „Gruppentherapie“
– kann nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Rückseite der Verordnung geändert werden
MB 04 AV
Zu 6 Behandlungsbeginn spätestens am“
– falls Feld frei: 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum
– in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Arzt auch späterer Beginn möglich; Begründung auf der Rückseite unten links
MB 64 AV
Zu 7 Hausbesuch
– „Ja“ angekreuzt, wenn außerhalb der Praxis behandelt werden soll
Zu 8 „Therapiebericht“
– nur bei „Ja“ muss ein Bericht geschrieben werden
MB 01 AV
Zu 9 „Verordnungsmenge“
– innerhalb des Regelfalls: maximale Verordnungsmenge je Verordnungsblatt: grds. 10 Einheiten, Ausnahme SB 4 (6 Einheiten)
– außerhalb des Regelfalls: keine Mengenbegrenzung, Arzt verordnet für 12 Wochen
MB 14 AV
Zu 10 „Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs“
– Angabe der Maßnahme, ggf. auch in Kurzform (aber „A1“ ist nicht ausreichend)
– bei Bedarf können auch zwei verschiedene vorrangige Heilmittel oder ein Heilmittel „als Doppelbehandlung“ verordnet werden (Höchstverordnungsmenge beachten!)
– verordnetes Heilmittel muss zum eingetragenen Indikationsschlüssel passen (s. Heilmittelkatalog)
MB 20 BM,
MB 56 AV,
MB 09 AV,
MB10 AV
Zu 11 „Anzahl pro Woche“
– kann nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Rückseite der Verordnung geändert werden
Zu 12 „Indikationsschlüssel“
– Diagnosegruppe gemäß Heilmittelkatalog (trotz vier offener Felder immer dreistellig)
Zu 13 „Diagnose mit Leitsymptomatik, gegebenenfalls wesentliche Befunde“
Diagnose im Klartext (nicht nur als ICD 10-Verschlüsselung)
Leitsymptomatik ist immer angegeben
Zu 14 „Ggf. neurologische/psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten“
– relevante Befunde, falls erforderlich
– hier ggf. Verordnung einer temporären ergotherapeutischen Schiene
MB 05 AV
Zu 15 „Spezifizierung der Therapieziele“
– nur notwendig, wenn sie sich nicht aus der Diagnose und der Leitsymptomatik ergeben
Zu 16 „Vertragsarztstempel/Unterschrift des Arztes“
– beides ist unbedingt erforderlich!
Wichtig Merkblatt MB 02 AV „Pflichtangaben auf der Verordnung und Ausfüllhilfe“ Liste Genehmigungsverzicht (www.dve.info : Praxen : Genehmigungsverzicht)

eine weitere Ausfüllhilfe und Erläuterungen finden Sie hier