Erläuterungen
Hinweis | Anmerkungen | Merkblatt |
Zu 1 | „Gebührenpflicht./Gebühr frei“ – ist das richtige Feld angekreuzt? – liegt ggf. der Befreiungsausweis vor? |
MB 03 AV |
Zu 2 | „Erstverordnung/Folgeverordnung“ – Erst- oder Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls angekreuzt? – Verordnung nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit = Erstverordnung – Abrechnung Funktionsanalyse immer bei Erstverordnung und bei jeder Neuaufnahme |
MB 55 AV |
Zu 3 | „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ – wenn angekreuzt: Begründung in Feld 4 angegeben? – muss die Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden? |
MB 14 AV |
Zu 4 | „Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ – muss bei allen Verordnungen außerhalb des Regelfalls angegeben sein, auch wenn die Krankenkasse des Patienten auf die Genehmigung verzichtet hat |
MB 14 AV |
Zu 5 | „Gruppentherapie“ – kann nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Rückseite der Verordnung geändert werden |
MB 04 AV |
Zu 6 | „Behandlungsbeginn spätestens am“ – falls Feld frei: 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum – in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Arzt auch späterer Beginn möglich; Begründung auf der Rückseite unten links |
MB 64 AV |
Zu 7 | „Hausbesuch“ – „Ja“ angekreuzt, wenn außerhalb der Praxis behandelt werden soll |
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Zu 8 | „Therapiebericht“ – nur bei „Ja“ muss ein Bericht geschrieben werden |
MB 01 AV |
Zu 9 | „Verordnungsmenge“ – innerhalb des Regelfalls: maximale Verordnungsmenge je Verordnungsblatt: grds. 10 Einheiten, Ausnahme SB 4 (6 Einheiten) – außerhalb des Regelfalls: keine Mengenbegrenzung, Arzt verordnet für 12 Wochen |
MB 14 AV |
Zu 10 | „Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs“ – Angabe der Maßnahme, ggf. auch in Kurzform (aber „A1“ ist nicht ausreichend) – bei Bedarf können auch zwei verschiedene vorrangige Heilmittel oder ein Heilmittel „als Doppelbehandlung“ verordnet werden (Höchstverordnungsmenge beachten!) – verordnetes Heilmittel muss zum eingetragenen Indikationsschlüssel passen (s. Heilmittelkatalog) |
MB 20 BM, MB 56 AV, MB 09 AV, MB10 AV |
Zu 11 | „Anzahl pro Woche“ – kann nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Rückseite der Verordnung geändert werden |
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Zu 12 | „Indikationsschlüssel“ – Diagnosegruppe gemäß Heilmittelkatalog (trotz vier offener Felder immer dreistellig) |
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Zu 13 | „Diagnose mit Leitsymptomatik, gegebenenfalls wesentliche Befunde“ – Diagnose im Klartext (nicht nur als ICD 10-Verschlüsselung) – Leitsymptomatik ist immer angegeben |
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Zu 14 | „Ggf. neurologische/psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten“ – relevante Befunde, falls erforderlich – hier ggf. Verordnung einer temporären ergotherapeutischen Schiene |
MB 05 AV |
Zu 15 | „Spezifizierung der Therapieziele“ – nur notwendig, wenn sie sich nicht aus der Diagnose und der Leitsymptomatik ergeben |
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Zu 16 | „Vertragsarztstempel/Unterschrift des Arztes“ – beides ist unbedingt erforderlich! |
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Wichtig | Merkblatt MB 02 AV „Pflichtangaben auf der Verordnung und Ausfüllhilfe“ Liste Genehmigungsverzicht (www.dve.info : Praxen : Genehmigungsverzicht) |
eine weitere Ausfüllhilfe und Erläuterungen finden Sie hier